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Solarpakete 1 & 2 – Regierung gibt bei der Photovoltaik Vollgas

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Bis 2030 möchte die Ampelregierung den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 Prozent steigern. Daher hat sie gleich in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause mit dem Solarpaket 1 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der flächendeckende Ausbau der Photovoltaik (PV) beschleunigt wird. Die Änderungen sollen bis zum 1.1.2024 in Kraft treten.

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Damit reagiert Berlin einerseits auf die Forderungen, die im Pariser Klimaabkommen formuliert wurden. Andererseits werden damit Maßnahmen getroffen, die die hohen Strompreise hierzulande mittelfristig auf ein erträgliches Niveau für die Verbraucher einpendeln sollen. In Kürze soll mit dem Solarpaket 2 ein weiterer Entwurf folgen. Was hat es mit den Gesetzesänderungen auf sich?

Solarpaket 1 & 2
Bild von Solarimo auf Pixabay

Solarpaket 1 – Bürokratieabbau und beschleunigter Flächenausbau

Schon zu Beginn des Jahres 2023 hat Robert Habeck, Minister für Wirtschaft und Klimaschutz, eine weitreichende Maßnahme zur Förderung der Sonnenenergie im deutschen Energiemix erlassen. Seit Januar wird für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen keine Mehrwertsteuer mehr erhoben. Dadurch verbilligt sich Solarstrom für die Bürger um fast 20 Prozent. Mit dem Solarpaket 1 wurde jetzt noch einmal nachgelegt.

Dieses beinhaltet Maßnahmen, die vor allem die Mieterstrom-Versorgung verbessern und den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen von bürokratischen Hürden befreien sollen. Überdies werden die Bedingungen zum Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtert. Diese Maßnahmen werden von Förderprogrammen für Balkonkraftwerke begleitet, die von mehreren Bundesländern aufgelegt wurden. Zudem wird der Bau von Solarparks vorangetrieben.

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Klare Vorgaben für Balkonkraftwerke

Unter einem Balkonkraftwerk wird eine Stecker-Solaranlage verstanden, die in der Regel aus zwei Modulen und einem Wechselrichter besteht. Balkonkraftwerke funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie größere PV-Anlagen. Die Paneele gewinnen aus der ankommenden Sonneneinstrahlung Gleichstrom. Der Wechselrichter ist dafür verantwortlich, dass der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt wird. Mit diesem können alle handelsüblichen Elektrogeräte im Haushalt betrieben werden.

Die Anlage wird steckerfertig geliefert, sodass sie auch von Laien installiert werden kann. Dabei muss sie nur mit einer Steckdose verbunden werden, um den Strom ins Hausnetz einzuspeisen. Im Gesetzentwurf werden weitreichende Erleichterungen für den Betrieb erlassen.

Vereinfachte Registrierung

Um ein Balkonkraftwerk zu betreiben, musste bis vor Kurzem noch ein kompliziertes Prozedere durchlaufen werden. So muss eine Anlage derzeit noch beim örtlichen Versorger und bei der Bundesnetzagentur anmeldet werden. Künftig fällt die Registrierung beim regionalen Versorger weg und es reicht eine einmalige Meldung bei der staatlichen Netzagentur aus. Diese ist online innerhalb weniger Minuten zu bewerkstelligen.

Erhöhte Leistung

Bisher lag die Grenze der Stromerzeugung für Balkonkraftwerke bei einer Leistungsspitze von 600 Watt. Zukünftig wird die Leistungsgrenze dem europäischen Standard angepasst und auf 800 Watt erhöht.

Schuko-Stecker ausreichend

Bisweilen bestand der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. darauf, dass ein Balkonkraftwerk nur an einer teuren Wieland-Steckdose angeschlossen werden darf. Diese Art von Verbindung muss von einem Fachbetrieb installiert werden. Dadurch wurde die Rentabilität eines Balkonkraftwerks entscheidend geschmälert. Zukünftig muss die Mini-Solaranlage nur der Norm VDE-AR-N 4105 entsprechen, um mithilfe eines einfachen Schuko-Steckers mit dem Hausnetz verbunden zu werden.

Rückwärts drehende Zähler zulässig

Ein weiteres Hemmnis war die Vorgabe, dass Balkonkraftwerke nur mit neuen, digitalen Zählern in Betrieb genommen werden dürfen. Diese besitzen eine Rücklaufsperre. Analoge Ferraris-Zähler, die rückwärtslaufen, müssen vor der Inbetriebnahme kostenlos vom örtlichen Versorgungsunternehmen ausgetauscht werden. Da die Versorger aufgrund der großen Nachfrage mit der Auswechslung nicht nachkommen, wird es zukünftig auch möglich sein, die Mini-PV-Anlage mit dem alten Zähler in Betrieb zu nehmen.

Solarpaket 1 Infografik

Gemeinsame Gebäudeversorgung zum Vorteil der Mieter und Vermieter

Die Einführung der “gemeinsamen Gebäudeversorgung” erleichtert die Abrechnung des genutzten Stroms in Mehrfamilienhäusern zwischen den Vermietern und den einzelnen Mietparteien.

Bisher war es so, dass Vermieter mit dem örtlichen Versorger einen Vertrag über die gesamte Stromversorgung abschließen mussten. Bald wird es möglich sein, den selbst produzierten Strom direkt und günstig an die Mieter zu verkaufen. Es wird nur der Abschluss eines Vertrags über den Reststrom, der zusätzlich verbraucht wird, notwendig.

Abbau von Hemmnissen beim Repowering und der Direktvermarktung

Bisher war bei Gewerbeanlagen ab 100 Kilowatt die sogenannte Direktvermarktung verpflichtend. Dabei kommen auf die Betreiber zusätzliche Kosten für Technologien zur Fernsteuerung zu, die im Einzelfall mehrere tausend Euro betragen. Dieser Umstand bedingt, dass viele Gewerbetreibende nur Anlagen bis 100 Kilowatt installieren, obwohl sie mehr verbrauchen.

Zukünftig wird überschüssiger Strom einfach ins öffentliche Netz eingespeist. Dafür kann zwar keine Vergütung bezogen werden, aber auch die Kosten für die Direktvermarktung entfallen. Die Grenze, wann die Technologien zur Fernsteuerung eingebaut werden müssen, wird auf 500 Kilowatt angehoben.

Beim Repowering handelt es sich um den Austausch von Modulen mit einer stärkeren Leistung. In diesem Fall kann zukünftig ein neuer Förderungsanspruch von 20 Jahren als festgeschriebene Einspeisevergütung begründet werden.

Vereinfachter Netzanschluss

Um Verzögerungen bei der Inbetriebnahme zu reduzieren, wird der Zugang zum vereinfachten Netzanschluss, der für PV-Anlagen bis 10,8 Kilowatt-Peak (kWp) gilt, auf 30 kWp angehoben. Sollte sich der Netzbetreiber nicht innerhalb von 4 Wochen zurückmelden, steht dem Anschluss ans Netz nichts mehr im Wege. Zudem kommt es zu weitreichenden Lockerungen für PV-Anlagen der mittleren Leistungskategorien.

Ausweitung der Flächen für Solarparks

Zukünftig sollen benachteiligte landwirtschaftliche Nutzflächen stärker für Photovoltaik nutzbar gemacht werden. Es wird ein eigenes Auktionssegment für besondere Freiflächen wie Parkplätze, Moore, Acker- und Wasserflächen eingeführt, das bei 9,5 Cent/kWh gedeckelt ist.

Duldungspflicht für Arbeiten zur Verlegung von Leitungen

Grundstückseigentümer und Nutzungsrechteinhaber werden verpflichtet, die Verlegung und Wartungsarbeiten an den Leitungen und Anschlüssen zu dulden. Sie werden dabei mit 5 Prozent des Verkehrswertes der beanspruchten Flächen entschädigt.

Solarpaket 2 – weitere Entlastungen folgen

Sobald das Solarpaket 1 als Gesetz beschlossen sein wird, folgen nach Angaben des verantwortlichen Ministeriums mit dem Solarpaket 2 weitere Verbesserungen, um den flächendeckenden Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen. Dabei werden die Flächen für besondere Solaranlagen nochmals überprüft.

Erleichterungen für PV-Anlagen über Parkplätzen, Gewässern und Agrarflächen

Vor allem soll eine größere Anzahl bereits versiegelter Parkplätze mit PV-Anlagen belegt werden. Zudem sollen kleinere PV-Anlagen bis zu 1 Megawatt (MW) über Agrarflächen ebenso gezielt gefördert werden wie Bürgerenergieanlagen bis 6 MW. Auch für schwimmende PV-Anlagen werden weitere Erleichterungen kommen.

Beschleunigung und Erleichterung bei den Baugenehmigungsverfahren

Bei dieser Maßnahme geht es vor allem um PV-Anlagen über Freiflächen. Es sollen unter anderem klare und bundesweit geltende Genehmigungsverfahren eingeführt und die Fristen geprüft werden. Außerdem wird im Einzelfall erwogen, ob eine Baugenehmigung überhaupt notwendig ist.

Geringere Abstände und größere Module für Reihenhäuser

Abschließend müssen noch die geplanten Veränderungen für PV-Anlagen auf den Dächern von Reihenhäusern angesprochen werden. Dabei wird geprüft, ob es möglich ist, die Abstände zwischen den einzelnen Modulen zu senken oder größere Module mit einer höheren Leistung und einer Fläche von über 2 Quadratmeter zu installieren.

Hi ich bin Tomke Schwede, eigentlich bin ich Online-Marketer mit Leib und Seele. Mit meinem eigenen Hausbau aber, habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog hier aufzubauen. In dieser Zeit habe ich es gelernt, Bauherr zu sein zu lieben. Nun kann ich meine beiden Leidenschaften verbinden und unterstütze Bauherren und werdende Bauherren dabei erfolgreich zum eigenen Haus zu kommen. Ich teile dabei mein Wissen, welches ich mir durch echte eigene Erfahrungen und sehr viel Recherche aufgebaut habe.
Solarpakete 1 & 2

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