Bei der Photovoltaik zählte Deutschland zu Beginn des letzten Jahrzehnts zu den führenden Nationen. Auslaufende Subventionen, bürokratische Hindernisse und das Vertrauen auf russisches Gas hemmten diesen Prozess und die Photovoltaik geriet hierzulande aus dem Blickfeld.
Suchen Sie die optimale Baufinanzierung für Ihre Traumimmobilie?
Baufi24 ist unser exklusiver Partner und bietet Ihnen die optimale Baufinanzierung für Ihre Traumimmobilie.
- Vergleich von mehr als 450 Banken und Finanzierungsanbietern
- Beratung Online und vor Ort
- Experten an Ihrer Seite
- Entspannt einziehen
- Gekrönt als Preis Champion in der Kategorie Baufinanzierer
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine änderte sich das Szenario schlagartig. Weltweite Sanktionen trieben den Strompreis in ungeahnte Höhen. Inzwischen hat die Politik reagiert und Berlin setzt bei der Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich wieder verstärkt auf Photovoltaik. Die Maßnahmen betreffen sowohl große Dachanlagen als auch kleine Balkonkraftwerke.
Photovoltaik als Garant für niedrige Strompreise
So wurde zu Beginn des Jahres die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Produkte abgeschafft, sodass immer mehr Verbraucher eine Dachanlage installieren oder ein Balkonkraftwerk kaufen. Derzeit sind schon rund 250.000 Mini-Solarkraftwerke in Betrieb.
Im März 2023 wurde ein erstes Strategiepapier zum Thema veröffentlicht, in dem umfangreiche Erleichterungen angekündigt wurden. Im Juli stellte Wirtschaftsminister Habeck das Solarpaket 1 vor, das die Gesetzesänderungen bündelt. Spätestens zu Beginn des nächsten Jahres sollen die Maßnahmen greifen. Auch Balkonkraftwerke profitieren von den neuen Regelungen.
Heute gut beraten,
morgen finanziert.
Baufi24 vermittelt die optimale Baufinanzierung
für Ihre Traumimmobilie – einfach, sicher und kostenlos.
Balkonkraftwerke – was ändert sich ab 2024?
Ein Balkonkraftwerk ist eine einfache und günstige Form, um an der Energiewende teilzuhaben. Es handelt sich dabei um eine kleine Photovoltaikanlage, die in der Regel über zwei Module verfügt und mit einem Wechselrichter ausgestattet ist. Über eine Steckdose wird die Anlage einfach mit dem Hausnetz verbunden.
Balkonkraftwerke sind derzeit noch auf eine Leistung von 600 Watt begrenzt und dürfen in Eigenregie installiert werden. Sie unterliegen einer im Vergleich zu Dachanlagen vereinfachten Anmeldung und decken bis zu einem gewissen Grad den Eigenverbrauch eines Haushaltes ab. Damit die Verkaufszahlen von Balkonkraftwerken weiter steigen, sieht die Regierung weitreichende Änderungen vor.
Erhöhung der Leistung auf 800 Watt
Eine wichtige Änderung betrifft die Einspeiseleistung. Diese wird im Einklang der Vorgaben der Europäischen Union (EU) von 600 auf 800 Watt erhöht. Außerdem dürfen Module mit bis zu 2.000 Watt Spitzenleistung installiert werden. Damit kann bei schlechten Lichtverhältnissen mehr Strom produziert werden.
Wichtig dabei bleibt, dass der Wechselrichter auf 800 Watt gedrosselt ist. Besitzer eines Balkonkraftwerks mit WLAN-Wechselrichter können die Leistung eines Balkonkraftwerks mittels eines einfachen Upgrades auf 800 Watt anheben, ohne dass ein Austausch vorgenommen werden muss.
Einfacher Schuko-Stecker ausreichend
Eigentlich sind Balkonkraftwerke keine neue Erfindung. Schon vor Jahren wurden sie unter dem Stichwort “Plug & Play” angeboten. Dass das Konzept nicht angenommen wurde, steht mit einer Vorgabe des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V. (VDE) in Verbindung.
Der Lobbyverband bestand darauf, ein Balkonkraftwerk nur mithilfe einer “Wieland-Steckdose” mit dem Hausnetz zu verbinden. Diese darf ausschließlich von einem Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Begründet wurde dies mit einer möglichen Überlastung des Hausnetzes. Kritiker sahen dieses Vorgehen eher als Schutzbehauptung, damit der Klientel des Verbandes wichtige Einnahmen erhalten bleiben.
Kürzlich lenkte der VDE ein und künftig wird der Anschluss auch unter der Verwendung eines einfachen Schuko-Steckers möglich sein. Damit verbilligen sich die Kosten eines Balkonkraftwerks und die Installation vereinfacht sich.
Zudem wird die Verwendung des Schuko-Steckers in die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 aufgenommen. Diese besagt, dass das Stromschlagrisiko eines Balkonkraftwerks dem von herkömmlichen elektrischen Haushaltsgeräten entspricht und somit gegen null tendiert. Es wird allerdings empfohlen, aus Sicherheitsgründen auf die Verwendung von Mehrfachsteckdosen zu verzichten.
Vereinfachte Meldepflichten
Die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks wurde durch eine doppelte Meldepflicht erschwert. Die Anlage musste bis jetzt sowohl beim örtlichen Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Zukünftig entfällt die Meldepflicht beim Versorger.
Temporäre Duldung rückwärts drehender Zähler
Balkonkraftwerke sind nicht zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz gedacht. Daher müssen Haushalte, die über alte, rückwärts drehende Ferraris-Zähler verfügen, vom Versorger kostenfrei mit einem neuen Messgerät ausgestattet werden. Nur mit dieser Technologie darf bisher ein Balkonkraftwerk in Betrieb genommen werden.
Allerdings kommen die örtlichen Netzbetreiber derzeit ihren Pflichten aufgrund der hohen Nachfrage und des Fachkräftemangels nicht zeitnah nach. Die Anlage gilt daher auch mit einem alten Zähler als betriebsbereit.
Fazit
Deutschland muss bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Neben dem Stromsparen erweist sich die strikte Hinwendung zu erneuerbaren Energieträgern als wichtige Richtungsentscheidung, um dieses Ziel zu erreichen. Balkonkraftwerke, die in Millionen von Haushalten installiert werden, leisten dazu einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag.