Kartons erscheinen als praktische Aufbewahrungsmöglichkeit, um Kleidung, Bücher, Akten oder andere Gegenstände platzsparend zu verstauen. Viele Haushalte nutzen den Keller als erweiterten Stauraum. Doch ist es überhaupt erlaubt, Kartons im Keller zu lagern? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Dieser Ratgeber beleuchtet rechtliche Grundlagen, mögliche Risiken, sinnvolle Alternativen und Schutzmaßnahmen rund um die Einlagerung im Kellerraum. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Themen Feuchtigkeit, Schimmelbildung, Sicherheit und Vermieterregelungen.
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Rechtliche Grundlagen: Was erlaubt ist – und was nicht
In Mietshäusern gelten nicht selten bestimmte Regeln für das Einlagern von Gegenständen im Keller. Diese ergeben sich entweder aus dem Mietvertrag, der Hausordnung oder aus allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften. Grundsätzlich darf ein zugewiesener Kellerraum vom Mieter genutzt werden, um persönliche Sachen wie Möbel, Kleidung, Kisten oder Kartons zu lagern. Es ist dabei jedoch stets auf den Zustand des Raumes sowie auf etwaige Nutzungseinschränkungen zu achten.
Wenn der Keller beispielsweise Teil eines Waschkellers ist oder sich im direkten Zugang zu Heizungsanlagen befindet, können Einschränkungen gelten. Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn der Keller als Flucht- oder Rettungsweg dient. Der Mieter darf dort nicht ohne Weiteres Dinge einlagern, die den Zugang blockieren. Auch darf die Nutzung nicht über das übliche Maß hinausgehen – etwa durch das Lagern brennbarer Materialien oder großer Mengen Brennholz, was eine Brandgefahr darstellen könnte. Der Vermieter hat das Recht, bei Verstößen auf Entfernung zu bestehen.
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Es empfiehlt sich, den Mietvertrag genau zu prüfen: Enthält dieser eine Klausel zur Nutzung des Kellers oder zu dessen Beschaffenheit, sollte diese beachtet werden. In manchen Fällen wird der Raum lediglich als „Abstellraum“ deklariert, in anderen als „Lagerraum“. Letzteres spricht eher für die Möglichkeit, dort Kartons und andere Dinge aufzubewahren. Eine allgemeine gesetzliche Regelung existiert nicht – vielmehr entscheiden Mietverhältnis und individuelle Vereinbarungen über die konkrete Nutzungsmöglichkeit.
Die unterschätzte Gefahr: Feuchtigkeit und Schimmelbildung
Der größte Feind von Kartons im Keller ist Feuchtigkeit. Das Untergeschoss eines Hauses oder einer Wohnung ist häufig kühl und weist eine erhöhte Luftfeuchtigkeit auf. Diese begünstigt die Bildung von Schimmel – insbesondere auf organischen Materialien wie Papier, Pappe oder Textilien. Wer Kleidung, Akten oder Bücher in Kartons einlagert, riskiert eine ungewollte Zerstörung durch Feuchte und Schimmelpilze.
Ein typisches Problem sind feuchte Wände, nasse Kellerböden oder schlecht belüftete Kellerräume. Auch Kondenswasser, das sich durch Temperaturunterschiede bildet, kann auf Dauer die Luftfeuchtigkeit erhöhen und zur Durchfeuchtung der Kartons führen. Besonders kritisch wird es im Winter, wenn warme Luft in kalte Räume strömt und dort an den Kellerwänden oder am Boden kondensiert. Auch bei älteren Gebäuden ohne gute Isolierung ist der Keller häufig nicht für dauerhafte Lagerung empfindlicher Gegenstände geeignet.
Schimmel bildet sich nicht nur auf der Außenseite von Kisten, sondern auch auf deren Inhalt. Kleidung beginnt zu muffeln, Bücher wellen sich, Aktenblätter verkleben oder zerfallen. Nicht selten werden Schimmelsporen dadurch auch in die Wohnräume getragen, was eine gesundheitliche Gefahr darstellen kann. Der Raum selbst wird unbrauchbar und muss aufwändig saniert werden. Daher ist es unerlässlich, den Zustand des Kellers zu prüfen, bevor empfindliche Gegenstände dort eingelagert werden.
Schutzmaßnahmen: So lassen sich Kartons sicher im Keller lagern
Wer Kartons im Keller lagern möchte, sollte einige wichtige Vorkehrungen treffen. Der erste Schritt besteht darin, die Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren. Mit einem Hygrometer lässt sich die relative Luftfeuchtigkeit messen – sie sollte unter 60 % liegen. Andernfalls besteht ein erhöhtes Risiko für Schimmelbildung. Reicht das regelmäßige Lüften über das Kellerfenster nicht aus, kann der Einsatz eines Luftentfeuchters sinnvoll sein. Vor allem im Sommer und Winter ist eine kontrollierte Belüftung notwendig, um Feuchteentwicklung zu verhindern.
Die Wahl des richtigen Standorts innerhalb des Kellers spielt ebenfalls eine Rolle. Kartons sollten niemals direkt auf dem Boden oder an einer Wand gelagert werden. Stattdessen empfiehlt sich die Lagerung auf Paletten oder Regalen mit Abstand zur Wand. So kann die Luft zirkulieren, was die Gefahr von Staunässe minimiert. Ein Mindestabstand von fünf bis zehn Zentimetern zur Wand und zum Boden ist ratsam. Besonders geeignete Regalsysteme aus Metall oder Kunststoff sind resistent gegen Feuchtigkeit und leicht zu reinigen.
Statt einfacher Pappkartons können auch stabile Kunststoffboxen mit Deckel verwendet werden. Diese schützen den Inhalt besser vor Luftfeuchtigkeit, Schädlingen und Staub. Vor allem Kleidung, Klamotten, Bücher oder Papier sollten in geschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Für zusätzliche Sicherheit sorgt die Verwendung von Silikagel-Beuteln oder Luftentfeuchter-Säckchen in den Boxen. Auch eine Beschriftung oder ein Foto des Inhalts auf der Box sorgt für Übersichtlichkeit.
Der Einsatz von Raumluft-Absorbern, Schimmelblockern oder speziellen Wandanstrichen mit Feuchtigkeitsschutz kann den Keller zusätzlich sichern. Dabei sollte auch auf bauliche Schwächen geachtet werden: Risse in Wänden, undichte Kellerfenster oder fehlende Isolierungen begünstigen die Feuchtebildung und sollten nach Möglichkeit behoben werden. Wer regelmäßig kontrolliert und den Raum sauber hält, kann Schimmel und Schäden an Gegenständen wirksam vorbeugen.
Was darf gelagert werden – und was lieber nicht?
Nicht jeder Gegenstand ist für die Lagerung im Keller geeignet. Besonders empfindliche Dinge wie Fotoalben, Elektronik, wertvolle Möbel oder Antiquitäten sollten keinesfalls im feuchten Untergeschoss aufbewahrt werden. Auch Kleidung, Klamotten oder Akten gehören nur dann in den Keller, wenn die Bedingungen ideal sind. Generell gilt: Je empfindlicher der Lagergegenstand, desto höher das Risiko durch Feuchte, Temperaturschwankungen oder Schädlinge.
Lebensmittel wie Kartoffeln, Konserven oder Getränke werden teilweise ebenfalls im Keller aufbewahrt – allerdings nur dann, wenn es sich um einen kühlen und trockenen Vorratskeller handelt. Ein klassischer Lagerkeller ohne Belüftung ist hierfür ungeeignet. Gleiches gilt für Autoreifen, die zwar robust wirken, aber bei falscher Lagerung Schaden nehmen. Sie sollten trocken, dunkel und nicht in der Nähe von Chemikalien oder Heizquellen aufbewahrt werden.
Nicht erlaubt ist in der Regel das Einlagern von brennbaren oder gefährlichen Stoffen wie Benzin, Farben, Lösungsmitteln oder Lacken. Diese stellen nicht nur eine Gefahr für das Gebäude dar, sondern sind häufig auch im Mietvertrag ausgeschlossen. Wer Brennholz einlagert, sollte auf ausreichende Belüftung und Abstand zu anderen Gegenständen achten, da Holz Feuchtigkeit aufnimmt und zur Schimmelbildung beiträgt.
Waschküchen oder Gemeinschaftsräume im Keller dürfen oft nur eingeschränkt genutzt werden. Auch hier kann der Vermieter bestimmte Vorgaben machen oder das Lagern von Gegenständen gänzlich untersagen. Selbst in einem privaten Kellerraum ist es sinnvoll, regelmäßig zu prüfen, ob sich Bedingungen verändert haben – etwa durch Wassereintritt, Bauarbeiten oder Schädlingsbefall.
Konflikte mit dem Vermieter und rechtliche Klärung
In der Praxis kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter über die Nutzung des Kellers. Häufige Streitpunkte sind Feuchtigkeit, die durch falsche Lagerung verursacht wurde, oder Gegenstände, die Fluchtwege blockieren. Auch die Einlagerung von zu vielen Kartons kann als „Zweckentfremdung“ des Kellers gewertet werden, wenn der Raum dadurch nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt wird.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen trockenen Keller bereitzustellen – es sei denn, der Mietvertrag beschreibt den Raum ausdrücklich als trocken oder zur Lagerung geeignet. Entstehen Schäden durch Feuchtigkeit, trägt der Mieter unter Umständen das Risiko, wenn keine mangelfreie Beschaffenheit zugesichert wurde. Bei Schimmelbildung kann es daher zu Diskussionen über Ursachen und Verantwortlichkeiten kommen. Fotos oder eine regelmäßige Dokumentation des Zustands helfen im Streitfall weiter.
Will der Vermieter den Keller räumen lassen oder greift er in die Nutzung ein, muss dies sachlich begründet und rechtlich zulässig sein. In Mehrfamilienhäusern gilt es zudem, Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen. Zu viele gelagerte Sachen im gemeinschaftlichen Raum (z. B. in Fluren oder Waschküchen) können zu Abmahnungen oder Aufforderungen zur Räumung führen. Auch bei Brandschutzkontrollen kann es zu Problemen kommen, wenn der Keller nicht ordnungsgemäß genutzt wird.
Ein Blick in den Mietvertrag und die Hausordnung gibt erste Hinweise. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Nutzung schriftlich abzuklären oder im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt den Keller nur für unempfindliche Gegenstände, achtet auf Ordnung und hält geltende Regeln ein.
Alternativen und kluge Lösungen bei Platzmangel
Nicht jeder Keller ist für die Lagerung geeignet – etwa, wenn der Raum feucht, undicht oder gemeinschaftlich genutzt wird. In solchen Fällen bieten sich alternative Lösungen an. Ein Dachboden kann unter Umständen die bessere Option darstellen, sofern dieser trocken, belüftet und zugänglich ist. Auch die Nutzung von Garagen als Lagerraum ist möglich – allerdings mit Einschränkungen: Nur Kfz-Zubehör wie Autoreifen oder Werkzeug darf hier sicher verwahrt werden. Möbel, Kleidung oder Papier gehören aus Brandschutzgründen nicht in die Garage.
Ein professioneller Lagerraum in einem Selfstorage-Center stellt eine sichere Alternative dar. Hier sind die Bedingungen konstant, die Sicherheit gewährleistet und der Zugriff jederzeit möglich. Zwar entstehen hier Kosten, jedoch lohnt sich diese Lösung bei wertvollen oder sensiblen Gegenständen. Wer regelmäßig Dinge ausmustert, schafft zudem mehr Stauraum in der Wohnung oder im Haus – unnötiger Besitz lässt sich verkaufen, spenden oder entsorgen.
Innerhalb der Wohnung bieten sich Möbel mit integriertem Stauraum an, wie etwa Bettkästen, Schränke unter Treppen oder maßgefertigte Regalsysteme. Auch platzsparende Stapelboxen und Aufbewahrungsbehälter ermöglichen eine geordnete und sichere Lagerung. Wer Kleidung vakuumverpackt oder Bücher digitalisiert, spart zusätzlich Raum. Der Keller kann dann als Ergänzung genutzt werden – unter Beachtung aller Risiken und Schutzmaßnahmen.