Die Gerüchteküche brodelt und Deutsche bangen um ihr Vermögen – seit der Coronakrise und im Zuge der anhaltenden Inflation wird immer wieder von einem kommenden Lastenausgleich im Jahr 2024 gesprochen. Dieser soll insbesondere Immobilieneigentümer betreffen und Konsequenzen wie Enteignungen nach sich ziehen, um die Staatskasse wieder zu füllen. Doch was ist dran an den Gerüchten eines möglichen Lastenausgleichs und was müssen Eigentümer nun wirklich befürchten?
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Was versteht man unter einem Lastenausgleich?
Der Begriff „Lastenausgleich“ bezieht sich auf die Idee, eine gerechte Verteilung von Lasten und finanziellen Belastungen sicherzustellen, die beispielsweise durch politische Entscheidungen oder gesellschaftliche Veränderungen entstehen.
Insbesondere in Bezug auf Eigentum und Immobilien kann ein Lastenausgleich eintreten, wenn staatliche Maßnahmen den Wert von Immobilien negativ beeinflussen. Das Lastenausgleichsgesetz regelt in solchen Fällen Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen für betroffene Eigentümer. Viele vermögende Menschen in Deutschland fragen sich dabei natürlich, wie sie den Lastenausgleich 2024 umgehen können. Doch ist das wirklich notwendig?
Exkurs: Die Geschichte des Lastenausgleichsgesetzes 1952
Das Lastenausgleichsgesetz wurde erstmals 1952 in der Nachkriegszeit in Deutschland verabschiedet. Da viele Deutsche sowohl während des Zweiten Weltkrieges als auch in der Nachkriegszeit erhebliche Vermögensverluste erlitten, sollten diese mithilfe des Lastenausgleichsgesetzes kompensiert werden. Insbesondere Immobilieneigentümer waren von Enteignungen, Zerstörungen und anderen Belastungen betroffen.
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Schließlich führte das Lastenausgleichsgesetz zu einer Umverteilung von Vermögen, indem vermögende Personen dazu verpflichtet wurden, eine sogenannte Lastenausgleichsabgabe zu zahlen. Die Höhe der Lastenausgleichsabgabe richtete sich nach dem Umfang des vorhandenen Vermögens und betrug etwa die Hälfte des vorhandenen Vermögens. Dadurch sollte betroffenen Menschen geholfen werden, ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.
Die letzten Fristen für den Lastenausgleich liefen im Jahr 1995 aus. Jetzt gibt es erneut Gerüchte darüber, dass ein Lastenausgleich im Jahr 2024 erfolgen soll. Das lässt speziell Immobilieneigentümer hellhörig werden.
Kommt es im Jahr 2024 zu einem erneuten Lastenausgleich?
Unmittelbar nach dem Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 wurden Überlegungen angestellt, um die finanziellen Auswirkungen der Lockdown-Maßnahmen abzumildern. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem auch Vorschläge für einen etwaigen Lastenausgleich diskutiert. Dabei war insbesondere der ehemalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel einer der Befürworter dieser Maßnahme, was Bürgern den Anlass zur Sorge gab.
Seither bleibt das Thema eines möglichen Lastenausgleichs im Jahr 2024 stets präsent. Auch Markus Lewe, der Präsident des Deutschen Städtetages, betonte die Notwendigkeit eines gerechten Lastenausgleichs – vornehmlich, um die Unterbringung ukrainischer Geflüchteter zu finanzieren.
Im Grundgesetz gibt es Hinweise darauf, dass ein Lastenausgleich durchaus möglich ist. So regelt das Grundgesetz (GG) in Artikel 14, dass Eigentum dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Auch Artikel 106 GG besagt, dass der Ertrag aus den Finanzmonopolen dem Bund zusteht, ebenso mögliche Ausgleichsabgaben im Rahmen eines potenziellen Lastenausgleichs.
Warum fürchten Eigentümer den Lastenausgleich 2024?
Obwohl es bislang noch keinen Gesetzentwurf oder eine offizielle politische Initiative bezüglich eines Lastenausgleichs gibt, fürchten sich viele Bürger in Deutschland vor einer derartigen Regelung. Die Annahme eines möglichen Lastenausgleichs im Jahr 2024 wird durch verschiedene Geschehnisse in den letzten Jahren zusätzlich verstärkt:
- Hohe Staatsschulden: Ein ausschlaggebender Grund für die Besorgnis der Bürger ist die wirtschaftliche Überforderung Deutschlands. So lag die Staatsverschuldung des Bundes laut Statista Ende 2022 bei rund 2,4 Billionen Euro. Dies ist zwar vergleichsweise niedrig, jedoch könnten zusätzliche Lasten sowie der steigende Kostendruck in vielen Bereichen die wirtschaftliche Dynamik langfristig aus dem Gleichgewicht bringen.
- Historische Parallelen: Ein weiterer Aspekt ist, dass zahlreiche Menschen Parallelen zu bereits vergangenen historischen Ereignissen ziehen. So befürchten viele, dass ein in Geldnot schwebender Staat das Lastenausgleichsgesetz aus der Vergangenheit wieder aufnehmen könnte, um die Staatsschulden zu tilgen und die wirtschaftliche Position zu sichern.
- Grundsteuerreform: Nicht zuletzt hat auch die Reform der Grundsteuer dafür gesorgt, dass sich Misstrauen innerhalb des Landes breit macht. So fürchten viele Eigentümer, dass der Staat durch die Grundsteuerreform mehr Zugriffsmöglichkeiten auf das Eigentum hat, da nunmehr besonders detaillierte Informationen an die Finanzämter übermittelt werden müssen.
Welche Folgen hätte ein Lastenausgleich im Jahr 2024 für Immobilieneigentümer?
Die Auswirkungen eines Lastenausgleichs im Jahr 2024 wären für Immobilieneigentümer erheblich. Wie dies aussehen könnte, zeigt eine Beispielrechnung anhand von Daten aus Hamburg: So beträgt der Medianpreis pro Quadratmeter im zweiten Quartal 2020 gemäß Europace bei 3.771 Euro. Für ein Haus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern ergab sich somit ein durchschnittlicher Preis von 565.650 Euro.
Nach dem Beispiel des Lastenausgleichsgesetzes aus dem Jahr 1952 würde dies jährliche Kosten von 9.427,50 Euro über 30 Jahre bedeuten. Eine derart hohe Summe ist für viele Immobilieneigentümer fatal und könnte ein herber Rückschlag für den privaten Vermögensaufbau sein.
Alles nur Gerüchte? So wahrscheinlich ist ein Lastenausgleich 2024 wirklich!
Trotz der zahlreichen Gerüchte und Annahmen gibt es aktuell keine politische Beschlussfassung bezüglich eines Lastenausgleichs. Weder der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien noch andere offizielle Dokumente geben Hinweise auf einen solchen Ausgleich oder ähnliche Vermögensabgaben. Stattdessen gibt es einige Fakten, die belegen, dass ein Lastenausgleich 2024 nicht vorgesehen ist:
- Eine Anfrage der AfD-Fraktion (20/834) beinhaltet auch die Frage nach einer einmaligen Vermögensabgabe. Die Antwort der Bundesregierung hierauf lautete, dass es keine Vereinbarung zur Einführung eines Lastenausgleichs gäbe. Auch im Koalitionsvertrag ist eine derartige Vereinbarung nicht enthalten.
- Auch das reformierte Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts sei nicht als neuer Lastenausgleich zu verstehen, da dieses keine Umverteilung von Vermögen ermöglicht. Das Gesetz bestimmt lediglich die Bedingungen, unter denen Leistungen durch den Lastenausgleich möglich sind und wann die Entschädigung durch andere Leistungen erfolgt.
- Ebenfalls nicht aus einem Lastenausgleich finanziert werden können Entschädigungszahlungen für Personen mit Impfschäden. Gemäß § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen derartige Entschädigungen aus staatlichen Mitteln bezahlt werden. Diese Gesetzgebung soll nach der Reform im Jahr 2024 auch in §§ 24 und 135 des neuen SGB XIV festgehalten werden.
Fazit: Lastenausgleich 2024 nicht bestätigt!
Die Spekulationen über einen möglichen Lastenausgleich im Jahr 2024 haben die Ängste der deutschen Bürger bezüglich ihres Vermögens angeheizt. Mit der Fortdauer der Coronakrise und der anhaltenden Inflation kursieren vermehrt Gerüchte über eine solche Maßnahme, die vor allem Immobilienbesitzer betreffen könnte.
Letztlich bleibt die Möglichkeit eines Lastenausgleichs im Jahr 2024 spekulativ und bis dato gibt es keine konkreten rechtlichen Grundlagen, die eine derartige Maßnahme bestätigen würden. Immobilienbesitzer sowie die Öffentlichkeit sollten sich daher aufgrund fehlender politischer Beschlüsse vorerst nicht unnötig beunruhigen.