Wir haben unseren Bescheid über die Grunderwerbssteuer erhalten. Hier erfahren Sie alles über die Höhe und Berechnung der Grunderwerbssteuer für 2012 in Brandenburg.
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Wer ein Grundstück kauft, ist verpflichtet Grunderwerbssteuer zu zahlen. Diese Steuereinnahmen stehen dem jeweiligen Bundesland zu, in dem sich das Grundstück befindet. Je nach Land entstehen dabei durch den Kauf eines Grundstücks zwischen 3,5% und 5%.
Grunderwerbssteuer in Brandenburg 2012
Wir haben in zwar 2011 unser Grundstück in Brandenburg gekauft, wurden aber erst ab dem 01.01.2012 Eigentümer. Die Grunderwerbssteuer in Brandenburg wurde daher ab Zeitpunkt der Grundstücks-Übernahme in unseren Besitz berechnet. Für uns in Brandenburg gilt aber schon seit einigen Jahren der Satz von 5.0% Grunderwerbssteuer.
Änderungen in 2012?
Für uns war es daher egal, ob wir noch in 2011 oder erst in 2012 Grundstücks-Eigentümer wurden. Ganz anders hätte es ausgesehen, würden wir in Schleswig-Holstein bauen wollen. Dort wurde die Höhe der Grunderwerbssteuer von 3,5% auf 5,0% zum Jahresbeginn 2012 erhöht. Hätte man solch einen Wechsel mitmachen müssen, würde das bares Geld bedeuten.
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Höhe und Berechnung der Grunderwerbssteuer
Wie schon gesagt beträgt die Grunderwerbssteuer in Brandenburg in 2012 5 Prozent. Dieser Steuersatz wird auf den gezahlten Grundstückspreis berechnet.
Also: Grundstückspreis x 0,05 = zu zahlende Grunderwerbssteuer
Einzige Ausnahmen bei der Grunderwerbssteuer sind wohl Erbschaft, Schenkung oder Kauf von Ehegatten oder direkten Familienangehörigen.
Ablauf der Grunderwerbssteuer
Den Kauf und die Übertragung des Grundstücks regelt der Notar. Dieser übermittelt auch alle notwendigen Urkunden bzw. Schriftstücke an das zuständige Finanzamt. Dieses wiederum schreibt die neuen Eigentümer selbstständig an und fordert die Zahlung der Grunderwerbssteuer ein. Sofern diese bezahlt wurde, sendet das Finanzamt dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinung. Mit dieser kann der Notar dann anschliessend die Eintragung ins Grundbuch beantragen.
Grunderwerbssteuer bei Eheleuten
Ein bisschen erstaunt hat uns die Tatsache, dass bei Ehepaaren die Grunderwerbssteuer doppelt berechnet wird. Naja, nicht ganz. Zwar ist unser geplanter Hausbau und der Grundstückskauf gemeinsame Sache, allerdings geht das Grundstück jeweils zu ½ Teilen an jeden von uns. Daher muss auch jeder auf seinen Anteil die 5% Grunderwerbssteuer zahlen. Es kamen folglich auch zwei offizielle Zahlungs-Bescheide vom Finanzamt bei uns an. Unterm Strich ist die Summe natürlich die selbe – da ändert sich zum Glück nichts 😉
5 Antworten
Wirklich sehr Informativ. Danke dafür!:)
Bezieht man Grundstück und Haus über eine Firma (nicht Bauträger frei) wird die Grunderwerbssteuer auf die gesamten Werte eingefordert. Dagegen konnte man bis vor kurzem gerichtlich angehen, ist mittlerweile aber nur noch schwer möglich. Dann werden aus 2500,- mal schnell 12.500,- Grunderwerbssteuer. 😉