Die Grundschuld und unsere Kosten für die Eintragung im Grundbuch: Grundschuldbestellung, Grundpfandrecht sowie Auflassungsvormerkung. Hier finden Sie alle Kosten fürs Amt und Notar bei unserem Neubau.
Wenn beim Neubau oder Hauskauf eine Baufinanzierung mit im Spiel ist, so werden für die Bank bestimmte Sicherheiten im Grundbuch eingetragen. Die nachfolgende Übersicht gibt dabei die uns tatsächlich entstandenen Kosten für die Grundschuldbestellung, das Grundpfandrecht sowie Auflassungsvormerkung wieder.
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Diese Kosten sind üblicherweise Bestandteil der Grundstückskosten.
Kosten Grundschuldbestellung Notar
Beim Grundstückskauf wird zum Schutz des Käufers ein Notar benötigt. Dieser muss den Kauf nicht nur notariell beurkunden, sondern auch, sofern eine Bank oder Sparkasse für die Baufinanzierung mit im Spiel ist, das Grundpfandrecht bestellen. Das Grundpfandrecht sichert dem Kreditgeber die Sicherheit am Grundstück, in dem dieser ins Grundbuch eingetragen wird. Bei uns ist das in diesem Fall die ING Diba.
- Die Kosten für die Grundschuldbestellung durch den Notar beliefen sich bei uns auf 634,27 Euro.
- Die Notarkosten für den Kaufvertrag, offiziell die „Protokollierungsgebühr für den Kaufvertrag“ hat uns weitere 722,93 Euro gekostet.
Kosten Eintrag im Grundbuch
Nachdem der Notar das Grundpfandrecht nun ordnungsgemäß bestellt hatte, kamen weitere Kosten durch den Landkreis bzw. Landratsamt sowie durch die Landeshauptkasse / Landesjustizkasse auf uns zu.
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- Der Landkreis bzw. das Landratsamt stellt uns eine Gebührenrechnung / Annahmeanordnung für die Genehmigung gemäß der Grundstücksverkehrsordnung des notariellen Vertrages in Rechnung. Kosten: 55 Euro
- Eintragung der Auflassungsvormerkung: 73,50 Euro
- Eintragung des Grundpfandrechts: 462 Euro
- Erteilung von Ausdrucken bei maschinell geführtem Grundbuch: 20 Euro
Darüber hinaus stellt uns die Landeshauptkasse / Landesjustizkasse Brandenburg folgende Kosten für die Eintragung ins Grundbuch in Rechnung:
Damit aber noch nicht genug. Einige Zeit später werden Sie von der Landeshauptkasse noch weitere Kosten in Rechnung gestellt bekommen. Und zwar werden für die Eintragung im Grundbuch nochmals aufgerufen:
- Eintragung des Eigentümers oder Miteigentümers in Grundbuch: 147 Euro
- Löschung der Auflassungsvormerkung: 36,75 Euro
- Erteilung von Ausdrucken bei maschinell geführtem Grundbuch: 10 Euro
Kosten Eintragung der Grundschuld
Die gesamten Kosten für den Notar und das Amt für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch kosten uns somit 1439,52 Euro. Zuzüglich der Notarkosten für den Kaufvertrag in Höhe von 722,93 Euro.
Diese und weitere Kosten finden Sie auch in den Baukosten unseres Einfamilien-Hauses
3 Antworten
Ich finde diese Seite super, weil die Kosten transparent dargestellt werden. Viele Hausbauer kaufen blind, da sie auch nur unzureichend beraten werden und wachen später böse auf. Ohne ausreichende Polster wird Hausbau zum Albtraum!