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Bau- und Leistungsbeschreibung beim Hausbau – Was muss drin sein?

Inhaltsverzeichnis

Bei uns geht es in die heiße Hausbau-Phase und wir müssen nun klären, welcher Inhalt in der Bau- und Leistungsbeschreibung enthalten sein muss.

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Die Bau- und Leistungsbeschreibung ist beim Hausbau mindestens genau so wichtig wie der Bauvertrag. Sie bildet die Grundlage für den Hausbau und regelt alle Leistungen, Art und Qualität der Baustoffe, Baumaterialien, Ausstattungen und Dienstleistungen. Allgemein gilt, was nicht in der Baubeschreibung enthalten ist, kann der Bauherr nicht verlangen.

Aus diesem Grund gilt es, den Inhalt der Bau- und Leistungsbeschreibung besonders genau und gewissenhaft zu prüfen. Auch empfiehlt es sich, einen unabhängigen Gutachter wie die Ingeneure vom Bauherrenschutzbund das Dokument prüfen zu lassen.

Im Internet findet man diverse Bau- und Leistungsbeschreibungen großer Hausbau-Firmen wie Schwörer Haus, Heinz von Heiden, Massa Haus, Fingerhaus oder auch Bien Zinker. Generell sollte man davon ausgehen können, dass diese schon sehr häufig auf Mängel und Schwachstellen überprüft worden, dennoch empfiehlt es sich, jede Beschreibung individuell auf die Ausstattung des eigenen Hauses hin anpassen zulassen.

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Wir haben gerade die Baubeschreibung von unserem Hausbauer Budig vorzuliegen und prüfen nun was noch ergänzt werden muss. Mal sehen was wir alles für Punkte finden werden.

Hi ich bin Tomke Schwede, eigentlich bin ich Online-Marketer mit Leib und Seele. Mit meinem eigenen Hausbau aber, habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog hier aufzubauen. In dieser Zeit habe ich es gelernt, Bauherr zu sein zu lieben. Nun kann ich meine beiden Leidenschaften verbinden und unterstütze Bauherren und werdende Bauherren dabei erfolgreich zum eigenen Haus zu kommen. Ich teile dabei mein Wissen, welches ich mir durch echte eigene Erfahrungen und sehr viel Recherche aufgebaut habe.

4 Antworten

  1. Eine Beratung durch einen Experten des Bauherrenschutzbundes kann ich nur empfehlen. alles, was in der Bauleistungsbeschreibung nicht wirklich erwähnt wird, wird nicht angeboten und da kann es viele Sachen geben, die man einfach so als klar annimmt und dann kommt die Hausbaufirma und meint: „Nö, so ist es nicht.“

    Sowohl Vertrag wie auch Bauleistungsbeschreibung sind sicher nicht sittenwidrig, aber sie bevorzugen ganz klar die Baufirma. Ist ja auch ihr Vertrag bzw. ihre Bauleistungsbeschreibung.

    Dank dem Berater des Bauherrenschutzbundes haben wir mehr als 17 Änderungen in unseren Vertrag untergebracht, diese wurden von der Hausbaufirma ohne zu Murren akzeptiert. Kein Vertrag, keine Bauleistungsbeschreibung muss so bleiben wie sie ist. Setzt Eure eigenen Interessen durch.

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