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Hausbau 2023: Änderungen Bauvertrag – Neue Regelung Bauvertragsrecht beim Neubau

Inhaltsverzeichnis

Ab 2023 treten neue Regelungen beim Bauvertragsrecht für den Hausbau in Kraft. Welche Änderungen das im Bauvertrag sind und was es für den Neubau für Bauherren bedeutet.

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Vorab muss man festhalten, dass sich für seriös und kundenfreundlich arbeitende Bauunternehmen die neuen Regelungen kaum Änderungen oder Neuheiten mit sich bringen. Dennoch ist es für private Bauherren natürlich sehr nützlich diese sinnvollen Änderungen auch fest im Bauvertrag verankert zu wissen.

Bauherren-Schutzbund sinnvoll? Kosten & Leistungen vom Bausachverständigen
Bauherren-Schutzbund sinnvoll? Kosten & Leistungen vom Bausachverständigen

Viele dieser Punkte hatten wir übrigens schon vor Jahren in unserem Einfamilienhaus beachtet. Nicht zuletzt aufgrund der sinnvollen Hinzunahme eines Sachverständigen vom Bauherrenschutzbund.

Änderungen Bauvertrag

An dieser Stelle listen wir nun die neuen Regelungen für den Neubau im Bauvertragsrecht auf und geben eine kurze Einschätzung was diese Änderungen für den Hausbau und Bauherren bedeuten.

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Geltung des Widerrufsrecht:
Für Bauverträge die ab 2023 geschlossen werden gilt dann ebenso wie für normale Kaufverträge des das Widerrufsrecht mit dem Sie 14 Tage nach Vertragsabschluss den Vertrag widerrufen können. Außerdem muss der Vertragspartner/ Bauträger Sie darüber ausreichend informieren.

—> Es gab vielfach Bauherren die sich vor lauter Euphorie vorschnell entschieden haben. Oder aufgrund von angeblichen „Mega-Rabatt-Aktionen die nur gelten wenn Sie jetzt unterschreiben“ überrumpeln lassen haben. Durch den Widerruf des Bauvertrages können Sie solche Verträge nun noch nachträglich widerrufen.

Präzise Baubeschreibung:
Den Bauherren muss ab 2023 frühzeitig vor der Unterschrift eine ausführliche Baubeschreibung zur Verfügung gestellt werden. In dieser müssen u.a. definiert werden: der Art und Umfang der Leistungen, sämtliche Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Detaillierte Grundrisse sowie Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktion.

—> Bauherren soll es damit einfacher gemacht werden Angebote von verschiedenen Baufirmen besser vergleichen zu können.

Eigentlich sollte man meinen das dies schon lange Standard ist, war es aber nicht. Für unsere Baufirma (Budig Baubetreuung) sollte sich hier eigentlich kaum etwas ändern. So hatten wir vorab den kompletten Grundriss für unser Einfamilienhaus sowie die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung schon deutlich vor Baubeginn vorliegen. Zumal das ja auch großen Einfluss auf die anfallenden Hausbau-Kosten hat.

Übergabe Unterlagen:
Dem Bauherren müssen laut neuem Bauvertragsrecht sämtliche Unterlagen für den Nachweis der Einhaltung öffentlich rechtlicher Vorschriften übergeben werden. Beispiele wären hier die Genehmigungsplanung oder auch Nachweise zur Energiesparverordnung (Enev)

—> Hierdurch soll es Bauherren möglich werden zb die entsprechenden Unterlagen von einem unabhängigen Bauherrensachverständigen überprüfen zu lassen.

Fertigstellungstermin vom Neubau:
Die Festlegung der Bauzeit war bisher eine freiwillige Angabe. Mit der neuen Rechtssprechung muss die Baufirma mit der Vertragsschliessung eine verbindliche Zusage geben wann der Neubau fertig gestellt ist. Kann kein konkretes Datum benannt werden, so muss mindestens die Dauer des Baus (zb. in Wochen oder Monate) benannt werden.

—> Wird die Dauer des Hausbau nicht eingehalten, so kann der Bauherr in Zukunft Schadensersatz oder die Übernahme von Mehrkosten einfordern.

Durch eine geschickte Gestaltung des Bauvertrags war dies auch schon in der Vergangenheit möglich. So hatten wir einen entsprechenden Zusatz im Bauvertrag vereinbart der uns vor einer Doppelbelastung durch Miete und Baufinanzierung durch eine längere Bauzeit schützt.

Abschlagszahlungen:
Bauunternehmen dürfen ab 2023 max. 90 Prozent der Gesamtkosten des Hausbau als Abschlagszahlung einfordern. Die letzte Rate bzw. Restzahlung sollte dann erst nach der Abnahme erfolgen.

Bei auftretenden Mängeln einer Leistung (bzw. Bauabschnitt) darf der Bauherr dagegen die Zahlungen nicht mehr komplett einbehalten, sondern mindestens eine Teilzahlung leisten. Aufgrund des Mangels kann aber dennoch ein dem Mangel angemessener Teil zurückgehalten werden – als Sicherungsleistung für die Behebung des Mangels.

—> Bauherren sollen damit weiter geschützt werden so dass das Bauvorhaben auch zu 100% fertig gestellt wird und man nicht auf den letzten Resten und Beseitigung von Mängeln sitzen bleibt. Quasi ein gesetzlich geregelter Sicherungseinbehalt.

Fazit: Neue Regelungen im Bauvertragsrecht

Mit diesen Regelungen werden Bauherren noch weiter geschützt. Sie sorgen einfach für einen branchenweiten Standard und erweiterte Transparenz schon vor dem Baubeginn.

Dennoch empfehlen wir weiterhin baum Bau eines neuen Hauses einen Sachverständigen vom Bauherrenschutzbund dazu zu nehmen.

Alle Bauherren die noch in 2017 ihren Bauvertrag abschliessen wollen raten wir, entweder mit dem Bauunternehmen zu vereinbaren, dass die neuen Vertragsänderungen schon angewandt werden. Oder aber mit der Vertragsunterschrift bis zum neuen Jahr zu warten.

Hi ich bin Tomke Schwede, eigentlich bin ich Online-Marketer mit Leib und Seele. Mit meinem eigenen Hausbau aber, habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog hier aufzubauen. In dieser Zeit habe ich es gelernt, Bauherr zu sein zu lieben. Nun kann ich meine beiden Leidenschaften verbinden und unterstütze Bauherren und werdende Bauherren dabei erfolgreich zum eigenen Haus zu kommen. Ich teile dabei mein Wissen, welches ich mir durch echte eigene Erfahrungen und sehr viel Recherche aufgebaut habe.

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