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Einzug ins neue Eigenheim – Wem muss man die Adressänderung mitteilen?

Inhaltsverzeichnis

Es ist so weit. Man hat gerade mit vielen Freunden telefoniert und die Verwandten informiert, bei den Nachbarn angeklingelt und ihnen Bescheid gesagt. Die Veränderung nimmt Gestalt an. Bald zieht man um. Noch kurz einen Blick auf die Checkliste geworfen und – ach ja, da war ja noch was. Ummelden.

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Wie es sein könnte

Der Umzug wäre ja ganz schön, wenn es nur daraus bestünde, die Möbel von der alten in die neue Adresse zu schaffen, dort einen Aufkleber an die beiden Klingelschilder (bei Adressaufkleber-Fabrik.de gekauft) anzubringen und dann die Beine hochzulegen. Ganz so einfach ist dies leider nicht und bedeutet einen größeren, bürokratischen Akt, der sich in viele kleine Akte aufsplittet. Wen muss man informieren, wo muss man sich ummelden?

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Quelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/mude-lagerung-versand-antragsteller-7464466/

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Akt I – Post und Einwohnermeldeamt

Natürlich fallen einem ad hoc zwei Stellen ein, bei denen man meldetechnisch vorstellig werden sollte. Das Einwohnermeldeamt und die Post. Aber je mehr man darüber nachdenkt, desto größer wird die Anzahl jener Firmen und anderen Organisationen, die über den Wohnortswechsel informiert zu werden wünschen. Daher sollte man dies in der Zeit, in der der Umzug aktuell ist, auch erledigen.

Beim Einwohnermeldeamt, respektive der Gemeinde, ist eine bestimmte Frist einzuhalten, die bei der Kfz-Zulassungsstelle recht kurz ist: unverzüglich, nachdem man umgezogen ist, sollte man sich dort melden, und diese Personen darüber informieren, dass man nicht mehr an der alten Adresse wohnt.

Akt 2 – Bildungseinrichtungen

Unter die Kategorie „Logisch“ fallen Schule und Kindergarten, beziehungsweise Kindertagesstätten. Sollte man einen Umzug planen, der über die Stadtgrenzen hinausgeht, sollte man sich in der neuen Gemeinde frühzeitig darum kümmern, einen Betreuungsplatz für den Nachwuchs zu erhalten.

Akt 3 – Arbeitstechnisches

Dass der Arbeitgeber nicht zwangsläufig ein persönliches, wohl aber ein abrechnungstechnisches Interesse daran hat, die neue Adresse zu erfahren, dürfte auch logisch sein. Immerhin benötigen diese stets aktuelle Daten, um korrekte Meldungen an die Sozialversicherungen weiterleiten zu können. Und auch für die Richtigkeit der Gehaltsabrechnungen ist die Adresse notwendig.

Und wo wir schon bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind – auch das Finanzamt muss informiert werden, wie auch etwaige Leistungserbringer für Hartz IV, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Eingliederungshilfe, BAföG und viele mehr. Hier kann es sogar dazu kommen, dass die Leistungen gekürzt werden, sollte man es verabsäumen, direkt nach dem Umzug die Adressänderung mitzuteilen.

Des Weiteren sind sämtliche Stellen, in denen man in geschäftlichem Kontakt steht, über den Wohnortswechsel zu informieren. Dies beinhaltet neben den Banken auch die Versicherungen und die Rententräger.

Gerade bei Kfz-Versicherung, kann es zu einer Tarifneuberechnung kommen, wenn der Wagen nicht mehr im Schutz der Garage steht, sondern den Elementen quasi ungeschützt trotzen muss.

Ebenfalls eine Neuberechnung des Tarifs erfolgt bei der Hausratversicherung, weswegen es hier unerlässlich ist, diese bereits vor dem Umzugstermin zu informieren und alles erledigen zu lassen.

Akt 4 – Versorgungseinrichtungen

Ebenso sollte man frühzeitig den Energieversorger darüber in Kenntnis setzen, dass man umzieht, damit am alten Standort Gas, Strom oder Wasser abgestellt werden kann und man nicht für etwaige Nachmieter zahlt. Und die Information ist allein schon deshalb wichtig, da man selbst am neuen Standort auf die Energie nicht verzichten möchte. Damit man auch recht schnell wieder telefonieren oder ins Internet kann, sollte man auch den Telekommunikationsanbieter kontaktieren und festhalten, dass man an einer anderen Adresse wohnt. Gleiches gilt auch für die GEZ.

Es kann sein, dass eine reine Adressänderung nicht möglich ist, sondern automatisch eine Vertragskündigung ins Haus steht. Entsprechend sollte man Verträge diesbezüglich überprüfen und einen Blick auf Kündigungsfristen werfen. Eine Kündigung erfolgt auch dann, wenn die Telefondienstleister oder Energieversorger die Leistung, die bisher erbracht wurde, nicht am neuen Wohnort bereitstellen und erbringen können.

Akt 5 – Zeitungen und sonstiges

Wenn man nicht möchte, dass der Nachmieter die Lektüre von „Frau im Fenster“ oder „Festivität“ übernimmt, wäre es angezeigt, auch die Verlage, bei denen man (mitunter) mehrere, unterschiedliche Zeitungsabonnements hat, zu informieren.

Na, hoffentlich hat sie nichts vergessen.

Wer ebenfalls dringend in Kenntnis gesetzt werden sollte, wären die Ärzte, die Kfz-Werkstatt und die Vereine, bei denen man sich engagiert. Auch Notare und Anwälte müssen über den Umzug ins Bild gesetzt werden. Da wäre es keine schlechte Idee, die Information über den Wohnortwechsel mit der Rechtsberatung bezüglich des Mietvertrages zu kombinieren.

Fazit

Egal, ob es ein neues Haus ist, das gerade gebaut wurde, und dem Erstbezug entgegen harrt, oder eine normale Mietwohnung – die Pflicht, diverse Stellen über den Umzug zu informieren, gilt.

Hi ich bin Tomke Schwede, eigentlich bin ich Online-Marketer mit Leib und Seele. Mit meinem eigenen Hausbau aber, habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog hier aufzubauen. In dieser Zeit habe ich es gelernt, Bauherr zu sein zu lieben. Nun kann ich meine beiden Leidenschaften verbinden und unterstütze Bauherren und werdende Bauherren dabei erfolgreich zum eigenen Haus zu kommen. Ich teile dabei mein Wissen, welches ich mir durch echte eigene Erfahrungen und sehr viel Recherche aufgebaut habe.

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