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Interessantes zum Thema „Sichtschutzzaun“

Inhaltsverzeichnis

Es ist Sommer. Das heißt, jene von uns, die über Balkon, Kleingarten oder Terrasse verfügen, werden einen Großteil ihres Privatlebens draußen verbringen und die Sonne – und eventuell auch den einen oder anderen kräftigen Regenschauer – genießen. Aber natürlich stellt sich schon die Frage, was man bei neugierigen Blicken tun kann.

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Die lieben Nachbarn

Mit den lieben Nachbarn ist das so eine Sache. Manche können sich über ihre Anwohner nicht beschweren, sehen sie nicht, hören sie nicht und könnten auch ad hoc nicht mitteilen, wie diese Leute heißen. Andere kennen die Identität der Personen, die sich in ihrem Umfeld befinden, sehr genau und können sich dennoch nicht beschweren. Diese Menschen haben Glück gehabt, ein gutes, nachbarschaftliches Verhältnis zu allen in der Straße zu pflegen.

Aber natürlich gibt es auch jene Personengruppe, die schon in Funk, Film und Fernsehen als „höllische Nachbarn“ bezeichnet wurden. Und dann existiert dieses Mittelding. Sie sind nicht ganz so „höllisch“, aber enervierend, haben immer einen Ratschlag auf den Lippen, den man überhaupt nicht erbeten hat und meinen immer, es besser zu wissen.

Mit welcher Art von Nachbarn man nun das Vergnügen hat, ob im Mietshaus, im Kleingarten oder an der Terrasse, ist eigentlich nebensächlich. Trotzdem möchte man natürlich einen gewissen Terrassen Sichtschutz haben.

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Es muss ja nicht jeder mitbekommen, dass man gerade in der Outdoorküche vor sich hin-barbecue-t. Besonders mit Nachbarn der Kategorie „Oh, ich hab da mal einen Tipp gehört“ ist das auswärtige Kochen immer wieder eine ‚Freude‘. Da will man eigentlich ganz in Ruhe seine Spare-Rips zubereiten und der Nachbar steht am Zaun. Dieser hält wahlweise fest, dass er das beste Rezept für den Rub habe, oder aber dass man gerade in Hinblick auf Umwelt und Klima sowieso besser auf das Essen von Schweinefleisch verzichtet. Dabei ahnt er nicht, dass man sowieso die vegetarische Variante zubereitet. Und es geht ihn auch nichts an.

Der Zaun

Aber bevor man einen Sichtschutz errichtet, muss man sich natürlich fragen, ob man dies überhaupt darf. Das kommt, wie in jedem rechtlichen Kontext, immer „drauf an“. Im Fall des Sichtschutzes kommt es darauf an, wie hoch die Einfriedung ist. Hier empfiehlt es sich, beim Bauamt nachzufragen, da jene über die notwendigen Gesetzestexte Bescheid wissen sollten.

Sichtschutzzaun
Quelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/gelbe-und-rote-tulpenblumenpflanze-neben-weissem-zaun-701758/

Beispiel

Dem Cousin in Wittmund wurde die Errichtung einer entsprechenden Einfriedung erlaubt. Man selbst wohnt nur knapp 8 Kilometer entfernt, im schönen Jever, will also auch einen solchen Sichtschutz errichten, da stehen Nachbarn und Ordnungsamt vor der Tür und beschweren sich. Ein Fall von „quod licet dem Cousin in Wittmund, non licet dem Cousin in Jever?“. Hierbei handelt es sich um eine Anspielung auf den Spruch „Quod licet Iovi, non licet bovi“, zu Deutsch: „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“, also was der höhergestellte darf, steht der Person niederen Ranges nicht zu. Ist dies hier auch der Fall?

Nein, nicht ganz. Nun kann es sein, dass zwischen Jever und Wittmund eine ähnliche Freindschaft (also freundschaftliche Feindschaft) herrscht, wie zwischen Köln und Düsseldorf. Wahrscheinlicher aber wäre es, dass hier Gesetzestexte angewendet wurden. Das Faszinierende: In Deutschland haben wir es geschafft, nicht nur unterschiedliche Bundesländer unterschiedliche Gesetze und Erlasse erlassen zu lassen, manchmal können sich diese auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Und dann gibt es noch ein anderes Problem. Es ist im generellen nicht gut, große bauliche Veränderungen am Haus – oder in unserem Fall: am Grundstück, welches das Haus umgibt – durchzuführen, welche das Straßenbild beeinflussen, ohne vorher mit dem Bauamt gesprochen zu haben.

Kleines Faszinosum am Rande

Was übrigens auch interessant ist: Es ist nicht nur möglich, dass der Nachbar der Idee, eines Sichtschutzes abgeneigt ist. Theoretisch könnte er sogar darauf bestehen, dass man selbst tätig wird. So hat man als Nachbar laut den sogenannten „Nachbarrechtsgesetzen“ (NachbarG) nicht nur das Recht, eine Grenzeinfriedung errichten zu wollen, sondern auch die Pflicht dazu. Wenn man also in einem der schicken Münchener Neuimmobilien aus Holz wohnt und der Nachbar verlangt, dass man einen Sichtschutzzaun errichtet, muss man dies tun.

Fazit

Dennoch gilt: Bevor man tätig wird, sollte man erst einmal die Informationen einholen, was erlaubt ist. Außerdem sollte man sich mit den Nachbarn absprechen, da ein Zaun auch schnell zu einem Streitpunkt werden kann.

Hi ich bin Tomke Schwede, eigentlich bin ich Online-Marketer mit Leib und Seele. Mit meinem eigenen Hausbau aber, habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog hier aufzubauen. In dieser Zeit habe ich es gelernt, Bauherr zu sein zu lieben. Nun kann ich meine beiden Leidenschaften verbinden und unterstütze Bauherren und werdende Bauherren dabei erfolgreich zum eigenen Haus zu kommen. Ich teile dabei mein Wissen, welches ich mir durch echte eigene Erfahrungen und sehr viel Recherche aufgebaut habe.

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