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Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Inhaltsverzeichnis

Zum Immobilien- oder Grundstückskauf gehört viel Bürokratie. Bevor ein Kaufvertrag aufgesetzt werden kann, sollte man sich über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie oder eines Grundstücks informieren. Diese müssen unter anderem auch vom Notar im Grundstückskaufvertrag schriftlich wiedergegeben werden.

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Um diese Informationen zu prüfen, eignet sich die Einholung eines Grundbuchauszuges. Denn oft wissen Eigentümer überhaupt nicht, welche Rechte dort eingetragen sind. Wir erklären Ihnen, wer einen Grundbuchauszug beantragen darf, wie der Antrag funktioniert und welche Kosten auf Sie zukommen.

Das Wichtigste in Kürze

✔ Ein Grundbuchauszug gibt unter anderem Aufschluss über den aktuellen und alle vorherigen Eigentümer, ob das Grundstück oder die Immobilie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist, sowie über etwaige Wege-, Nießbrauchs- oder Wohnrechte.


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Anspruch auf einen Auszug aus dem Grundbuch haben alle Personen mit einem „berechtigten Interesse“.

✔ Einen Grundbuchauszug beantragen kann man entweder direkt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts, über einen Notar oder online über ein Grundbuchauszug Portal.

✔ Die Kosten für einen Grundbuchauszug betragen je nach Ausführung rund 10 Euro.

grundbuchauszug

Quelle: https://pixabay.com/de/photos/unternehmer-anfang-mann-planung-593378/

Wozu benötige ich einen Grundbuchauszug?

Grundsätzlich wird ein Grundbuchauszug dann benötigt, wenn der Eigentümer die Immobilie veräußern möchte oder eine (Neu)Finanzierung beabsichtigt wird. Damit potenzielle Käufer sich ein umfassendes Bild von dem Grundstück oder der Immobilie machen können, ist die Vorlage eines Grundbuchauszuges unerlässlich. Außerdem schafft es Vertrauen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

Es kann durchaus sein, dass vorrangige Rechte im Grundbuch eingetragen sind. Ist das Grundstück mit einer Grundschuld belastet, die abgelöst werden muss? Oder gibt es eine Hypothek? Sind Rechte für Dritte eingetragen, wie etwa ein Wegerecht für den Nachbarn? All diese Fragen werden durch die Einholung eines Grundbuchauszuges beantwortet.

Möchte man für den Kauf einer Immobilie ein Bankdarlehen aufnehmen, muss man dem Kreditgeber ebenfalls einen Grundbuchauszug vorlegen. Denn schließlich möchte auch die Bank über alle Eintragungen informiert sein.

Für all diese Rechtsgeschäfte wird ein beglaubigter Grundbuchauszug benötigt. Für die eigenen Unterlagen ist ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ausreichend.

Wer ist zur Anforderung eines Grundbuchauszuges berechtigt?

Aus Datenschutzgründen kann natürlich nicht jeder einen Grundbuchauszug von einem beliebigen Grundstück beantragen. Es muss ein sogenanntes „berechtigtes Interesse” vorliegen. Grundsätzlich haben aktuelle Eigentümer jederzeit das Recht, das Grundbuch einzusehen. Auch Inhaber eines Rechts haben Anspruch, den Auszug zu beantragen, wie etwa die finanzierende Bank. Zudem kann ein Notar entsprechend einer Bevollmächtigung des Grundstückseigentümers einen Antrag zur Herausgabe des Grundbuchauszuges stellen. Das wird in der Regel dann erforderlich, wenn das Grundstück oder die Immobilie veräußert werden soll.

Sonstige Einsichtberechtigungen: 

  • Erbschaft
  • Gläubiger des Eigentümers (im Zuge einer Zwangsvollstreckung)
  • Mieter (bei Anzweiflung der Eigentümerschaft des Vermieters)
  • Behörden
  • Gerichte

Wie kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Im Folgenden zeigen wir Ihnen 3 verschiedene Wege auf, wie man einen Grundbuchauszug problemlos beantragen an.

1. Schriftlicher Antrag beim Amtsgericht – Grundbuchamt

Alle Grundbücher werden beim Grundbuchamt der zuständigen Amtsgerichte geführt. Welches Amtsgericht zuständig ist, kann man im „Justizportal des Bundes und der Länder” ausfindig machen. Dort kann man einen schriftlichen Antrag beim Grundbuchamt stellen.

2. Grundbuchauszug Portal

Auch das Rechtswesen ist mittlerweile so digitalisiert, dass man den Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges über ein entsprechendes Portal online stellen kann. Dieser wird dann an das zuständige Amtsgericht übermittelt.

Je nach Anbieter können hierfür Kosten von rund 25 Euro entstehen. Zusätzlich berechnet das Amtsgericht noch die Kosten für den Auszug.

3. Grundbuchauszug über einen Notar anfordern

Einen Notar mit der Einholung eines Grundbuchauszuges zu beauftragen, lohnt sich in der Regel dann, wenn der Notar ohnehin schon in der Sache tätig ist. Soll das Grundstück also verkauft werden, muss der Notar einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern. Dies kann er über ein spezielles Portal elektronisch machen.

Mit welcher Wartezeit muss ich rechnen?

In der Regel erfolgt der Versand eines Grundbuchauszuges in Papierform innerhalb von zwei Wochen. Fordert ein Notar den Auszug an, ist dieser innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege als PDF-Datei verfügbar.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Einen kostenlosen Grundbuchauszug gibt es nicht. Dennoch sind die Kosten relativ überschaubar.

Ein einfacher Grundbuchauszug kostet in der Regel 10 Euro, sofern er beim Amtsgericht oder über einen Notar angefordert wurde. Nutzt man einen Online-Service, kann man mit Kosten von rund 35 Euro rechnen.

Benötigt man hingegen einen beglaubigten Grundbuchauszug, ist es günstiger, diesen über einen Notar elektronisch anzufordern. Dann kostet er lediglich 15 Euro. Wird er beim Amtsgericht beantragt, liegen die Kosten bei 20 Euro. Bei einem Online-Portal hingegen kann es bis zu 50 Euro kosten.

Hi ich bin Tomke Schwede, eigentlich bin ich Online-Marketer mit Leib und Seele. Mit meinem eigenen Hausbau aber, habe ich mich dazu entschlossen diesen Blog hier aufzubauen. In dieser Zeit habe ich es gelernt, Bauherr zu sein zu lieben. Nun kann ich meine beiden Leidenschaften verbinden und unterstütze Bauherren und werdende Bauherren dabei erfolgreich zum eigenen Haus zu kommen. Ich teile dabei mein Wissen, welches ich mir durch echte eigene Erfahrungen und sehr viel Recherche aufgebaut habe.

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